Allgemeine Bedingungen
Kies, Transporte und Muldenservice
| Grundsatz |
| Alle Aufträge für Lieferungen von Kiesmaterial, Transporte und Muldenservice werden aufgrund dieser allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Bezüger deren Gültigkeit. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Die vorliegende Preisliste gilt bis auf Widerruf. Die Gültigkeit von besonderen Offerten ist unter Vorbehalt spezieller Vereinbarungen auf 6 Monate beschränkt. |
Auftragserteilung und Auftragsannahme Aufträge sollen am Vortag bis spätestens 16.00 Uhr erteilt werden. Soweit kein anderes Dokument vorliegt, gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung. |
Preise, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen Die vorliegende Preisliste gilt für Bauunternehmungen, Strassenbau-, Tiefbau-, Flachdachbelags-, Gartenbau- und Bodenbelagsfirmen, Gipser. Preiszuschlag für Privatbezug Fr. 12.00/m3 bei Kies und Fr. 40.00/m3 bei Mulden exkl. MwSt. Zahlungen sind 30 Tage netto, ab 45. Tag ist ein Verzugszins von 6% zu leisten. |
Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist - auch bei Lieferung franko Baustelle - das Geschäftsdomizil der Aarekies Aarau - Olten AG. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig. |
Muldenservice Das Überfüllen oder Überladen der Mulden ist nach den Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes verboten. Für sämtliche Folgen haftet der Auftraggeber. Die Beleuchtung und die Markierung der Mulden sind, sofern notwendig, Sache des Auftraggebers. Jede Mulde muss im Bereich von Strassen mit Signal <<Baustelle>> SS V-Nr. 1.14 gekennzeichnet werden. Nachts ist eine Beleuchtung notwendig. Die Benutzung von öffentlichem Grund ist grundsätzlich bewilligungspflichtig, auch wenn die Mulde am Morgen gestellt und am Abend wieder abgeholt wird. Der Auftraggeber ist für die richtige Deklaration und Beschilderung des Muldeninhaltes verantwortlich. |